Einbürgerungstest — Kanton Basel-Stadt
Die ordentliche Einbürgerung folgt drei Schritten. Prüfe deine Voraussetzungen, organisiere deine Unterlagen und reiche dein Gesuch online ein.
Die drei Schritte der Einbürgerung
Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Basel-Stadt läuft in drei Schritten ab. Du prüfst zunächst, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Du kannst die erste Seite des Online-Formulars als Eignungstest nutzen, um zu sehen, ob du infrage kommst.
Danach organisierst du alle notwendigen Dokumente. Seit 2026 kannst du dein Gesuch online mit oder ohne eKonto oder per Post einreichen. Die Online-Einreichung ermöglicht dir, deinen Fortschritt jederzeit zu speichern.
Rechne mit etwa einer Stunde zum Ausfüllen des Formulars. Bei Fragen kannst du dich über das Kontaktformular an die Behörden wenden.
Deine Voraussetzungen
Für die ordentliche Einbürgerung musst du mehrere Voraussetzungen erfüllen. Du musst 10 Jahre deinen tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz gehabt haben, davon 3 Jahre in den letzten 5 Jahren vor deinem Gesuch.
Du brauchst eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C), darfst keine Steuerschulden seit 5 Jahren haben, keine Strafeintragungen oder laufenden Verfahren und keine unbezahlten Betreibungen. Dein Deutsch muss ausreichen, um dich im Alltag zu verständigen.
Du musst am Wirtschaftsleben teilnehmen oder dich weiterbilden. Die vollständigen Informationen findest du bei den Behörden des Kantons.
Was im Kanton Basel-Stadt drankommt
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Die Gemeinden des Kantons Basel-Stadt
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Offizielle Quellen
Vor jedem Schritt zu prüfen: massgebend sind sie, nicht wir.
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