Luzern

Einbürgerungstest — Kanton Luzern

Ordentliche Einbürgerung im Kanton Luzern: Anforderungen und Verfahrensschritte bei Gemeinde, Kanton und Bund.

Voraussetzungen der ordentlichen Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung ist der häufigste Fall im Kanton Luzern. Du musst vier zentrale Voraussetzungen erfüllen: zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz, eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), erfolgreiche Integration und Vertrautheit mit den örtlichen Lebensverhältnissen.

Die Wohnsitzdauer von zehn Jahren kennt Ausnahmen. Du reichst dein Gesuch bei der Gemeinde deines Wohnorts ein.

Verfahren bei Kanton und Bund

Das Verfahren umfasst drei Ebenen: die Gemeinde, den Kanton und den Bund. Die Gemeinde prüft dein Gesuch und gewährt die Gemeindebürgerschaft, falls sie es genehmigt. Der Bund gewährt die Zustimmung zur eidgenössischen Einbürgerung. Der Kanton vergibt die Kantonsbürgerschaft.

Nachdem die Gemeinde die Gemeindebürgerschaft zugesichert hat, leitet sie das Gesuch zur Überprüfung an die Abteilung Gemeinden weiter. Fällt die Beurteilung positiv aus, beantragt die Abteilung die eidgenössische Zustimmung. Nach erhaltener Zustimmung des Bundes vergibt der Kanton die Kantonsbürgerschaft. Das gesamte Verfahren von Bund und Kanton dauert vier bis sechs Monate.

Was im Kanton Luzern drankommt

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  • Geschichte Schweiz67 Fragen
  • Politik Schweiz58 Fragen
  • Geografie Schweiz27 Fragen
  • Wirtschaft Schweiz7 Fragen

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