Zug

Einbürgerungstest — Kanton Zug

Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Zug wird auf drei Ebenen entschieden: Gemeinde, Kanton und Bund. Wohnsitz und Integration sind erforderlich.

Anforderungen der Ebenen

Die ordentliche Einbürgerung wird auf drei Ebenen entschieden: dem Bund, dem Kanton und deiner Wohnortgemeinde. Der Bund verlangt zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz insgesamt, davon mindestens drei in den fünf Jahren vor deiner Gesuchseinreichung. Du benötigst zudem eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).

Der Kanton Zug fordert fünf Jahre Wohnzeit auf seinem Gebiet. Deine Wohnortgemeinde verlangt drei Jahre ununterbrochenen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung. Alle Ebenen prüfen zudem deine Eignung: deine Integration in die hiesigen Lebensgewohnheiten, deine Deutschkenntnisse, sowie deine persönlichen, familiären und finanziellen Verhältnisse.

So starten Sie das Verfahren

Du musst zuerst im Schweizer Personenstandsregister eingetragen sein. Mit einem Online-Formular kannst du überprüfen, ob du bereits registriert bist. Falls nicht, berät dich der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Zug über die notwendigen Dokumente.

Um deine Gesuchseinreichung online durchzuführen, registrierst du dich zunächst über das Zug-Login-System. Danach kannst du das Online-Formulär zur Naturalisation ausfüllen und bei der Zivilstandsbehörde deiner Wohnortgemeinde einreichen.

Was im Kanton Zug drankommt

Die Themen der Fragenbank für diesen Kanton, das grösste zuerst.

  • Geschichte Schweiz67 Fragen
  • Politik Schweiz58 Fragen
  • Geografie Schweiz27 Fragen
  • Wirtschaft Schweiz7 Fragen

Die Fragen zu diesem Kanton und deiner Gemeinde werden hier nicht veröffentlicht — sie stecken im Quiz.

Die Gemeinden des Kantons Zug

Die Prüfung hängt auch von deiner Gemeinde ab. 11 Gemeinden im Kanton Zug.

Offizielle Quellen

Vor jedem Schritt zu prüfen: massgebend sind sie, nicht wir.

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