Das Schweizer Einbürgerungsverfahren im Überblick
Die ordentliche Einbürgerung ist ein dreistufiges Verfahren von Gemeinde, Kanton und Bund. Einzelheiten unterscheiden sich je nach Wohnort, der grundlegende Ablauf bleibt jedoch gleich.
Archivbeitrag geprüft und aktualisiert am 6. August 2026.
1. Voraussetzungen prüfen
Grundsätzlich braucht es eine Niederlassungsbewilligung C und zehn Jahre Aufenthalt in der Schweiz. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählen doppelt, wobei mindestens sechs tatsächliche Aufenthaltsjahre nötig sind. Kantone und Gemeinden können zusätzliche Fristen und Integrationskriterien vorsehen.
2. Gesuch vorbereiten und einreichen
Die kantonale oder kommunale Behörde stellt Formular und Unterlagenliste bereit. Geprüft werden typischerweise Aufenthalt, Sprache, Steuern, Betreibungen, Sozialhilfe, Strafregister sowie die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder an Bildung.
3. Integration nachweisen
Die Behörde beurteilt Sprachkenntnisse, die Achtung der Verfassungswerte und die Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen. Ein schriftlicher Test, ein Gespräch oder beides kann Wissen über Geschichte, Geografie, Politik und Gesellschaft prüfen.
4. Kantonaler und eidgenössischer Entscheid
Nach positiver Prüfung durch Gemeinde und Kanton beurteilt das Staatssekretariat für Migration die bundesrechtlichen Bedingungen und erteilt die eidgenössische Bewilligung. Danach fällt der Kanton den endgültigen Entscheid nach seinem Recht.
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