Voraussetzungen für die Einbürgerung im Kanton Waadt
Diese historische Seite wurde vollständig aktualisiert. Im Kanton Waadt muss ein ordentliches Einbürgerungsgesuch die Vorgaben des Bundes, des Kantons und der Wohngemeinde erfüllen.
Archivbeitrag geprüft und aktualisiert am 6. August 2026.
Die wichtigsten Voraussetzungen
- Eine Niederlassungsbewilligung C und grundsätzlich zehn Jahre Aufenthalt in der Schweiz.
- Die verlangte Aufenthaltsdauer im Kanton und in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Gesuchs.
- Erfolgreiche Integration, einschliesslich Französisch B1 mündlich und A2 schriftlich, sofern keine anerkannte Ausnahme gilt.
- Beachtung der öffentlichen Ordnung, geregelte Steuern und keine mit dem Gesuch unvereinbaren Betreibungen.
- Kenntnisse über die Schweiz und den Kanton Waadt sowie ein bestandener Wissenstest, wenn dieser verlangt wird.
Ablauf des Verfahrens
Zuerst prüfen Gemeinde und Kanton das Dossier. Dabei geht es um die formellen Bedingungen, die Integration und die Vertrautheit mit den schweizerischen und waadtländischen Verhältnissen. Je nach Fall ergänzt ein Gespräch den Wissenstest.
Nach der kommunalen und kantonalen Beurteilung geht das Dossier für die eidgenössische Bewilligung an das Staatssekretariat für Migration. Der Kanton nennt derzeit als Richtwert insgesamt 24 bis 36 Monate; einzelne Verfahren können abweichen.
Vor dem Gesuch
Prüfen Sie auf der offiziellen Website des Kantons Waadt das passende Formular und alle Belege. Regeln und anerkannte Sprachzertifikate können sich ändern; diese Seite dient der Vorbereitung und ersetzt keinen Behördenentscheid.
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